Verhaltensregeln im E-Mail-Marketing
In Ihrem Interesse bitten wir Sie, rechtskonform zu handeln! Dafür müssen Sie im E-Mail-Marketing folgende Punkte beachten:
- Haben die Empfänger dem Erhalt Ihrer E-Mails zugestimmt? Unaufgeforderte E-Mails gelten als Eingriff in die Privatsphäre und sind Spam. Aus diesem Grund ist das Double-Opt-In-Verfahren bei Quentn Pflicht. So garantieren wir, dass wirklich nur diejenigen E-Mails erhalten, die sich dafür auch eingetragen haben.
- Ist die Einwilligung korrekt? Klein gedruckte oder in den AGB versteckte Sätze sollten Sie vermeiden. Sie müssen gut sichtbar auf die Abbestellmöglichkeiten sowie den Umgang mit den Daten hinweisen. Wenn Sie personenbezogene Daten (wie E-Mail-Adressen!) speichern, müssen Sie auf die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hinweisen.
- Protokollieren Sie die Einwilligung! Der Inhalt der Einwilligung muss protokolliert und jederzeit abgerufen werden können. In den Formularen können Sie eine Checkbox platzieren, die sowohl die Zustimmung zu Ihrer Datenschutzrichtlinie einholt als auch weitere Daten des User erfasst, wie die IP-Adresse und die Domain der Registrierung.
- Ist die Einwilligung zu beweisen? Durch das Double Opt-In-Verfahren können Sie nachweisen, dass der Adressat auf eine Bestätigungs-E-Mail an seine eigene Adresse geklickt hat.
- Speichern Sie nur die Daten, die Sie wirklich benötigen! Im Sinne der Datensparsamkeit (ein Konzept des Datenschutzes) sollten Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden.
- Kann der Empfänger die E-Mails abbestellen? Der Empfänger muss der Werbung jederzeit bequem widersprechen können. Deswegen sollte jede E-Mail am Ende immer eine Abbestellmöglichkeit enthalten - per E-Mail oder anderem Wege (Telefon, postalisch etc.). Bei Quentn gibt es in den E-Mails immer einen Link zum Abbestellen.
- Wissen die Empfänger, wer ihnen schreibt? Stichwort: Impressumspflicht! Ein Newsletter braucht, wie auch eine Webseite, ein komplettes Impressum. Dieses enthält Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer. Ein Link zum Impressum auf Ihrer Webseite reicht nicht aus!
- Ist der Betreff eindeutig? Die Betreffzeile des Newsletters sollte so gewählt sein, dass erkennbar ist, dass es sich um einen Marketing-Newsletter handelt (abzuleiten aus § 6 Abs. 2 Telemediengesetz abzuleiten, in dem es heißt, dass der kommerzielle Charakter der Nachricht nicht verschleiert werden darf). Eine Verschleierung liegt vor, wenn der Betreff keine oder irreführende Informationen über den Inhalt oder die Identität des Absenders enthält.
- Haben Sie Ihre Datenschutzangaben angepasst? Wenn Sie die Newsletterbestellung über Ihre Webseite abwickeln, sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung um die Datenverarbeitung erweitern. Transparenz zahlt sich aus! Sagen Sie Ihrem Kunden, was er von der Anmeldung an den Newsletter erwarten darf und benennen und verlinken Sie die Software. Am besten, Sie weisen auch hier auf die Abbestellungsmöglichkeiten hin.
- Besitzen Sie das Copyright der Bilder? Wenn Sie fremdes Bildmaterial verwenden, gilt das Urheberrecht. Ohne Einwilligung oder Lizenz des Urhebers darf ein fremdes Bild nicht verwendet werden. Dies gilt auch für Zeichnungen, Grafiken sowie Teile dieser. Bei Darstellungen von Personen muss außerdem die Einwilligung der Abgebildeten vorliegen („Recht am eigenen Bild“). Insbesondere bei der Verwendung von Bildern unter einer Creative Commons Lizenz ist konkret darauf zu achten, dass auch die gewerbliche Nutzung des Bildes gestattet ist.
- Sind die Preisangaben vollständig und korrekt? Die Preisangabenverordnung verfolgt den Zweck, eine sachlich zutreffende und vollständige Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten - das bedeutet, dass Angaben zur Höhe der Liefer- und Versandkosten (falls vorhanden) gemacht werden müssen und dass der Preis bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält.