Verhaltensregeln im E-Mail-Marketing
In deinem Interesse bitten wir dich, rechtskonform zu handeln! Dafür musst du im E-Mail-Marketing folgende Punkte beachten:
- Haben die Empfänger dem Erhalt Ihrer E-Mails zugestimmt? Unaufgeforderte E-Mails gelten als Eingriff in die Privatsphäre und sind Spam. Aus diesem Grund ist das Double-Opt-In-Verfahren bei Quentn Pflicht. So garantieren wir, dass wirklich nur diejenigen E-Mails erhalten, die sich dafür auch eingetragen haben.
- Ist die Einwilligung korrekt? Klein gedruckte oder in den AGB versteckte Sätze solltest du vermeiden. Du musst gut sichtbar auf die Abbestellmöglichkeiten sowie den Umgang mit den Daten hinweisen. Wenn du personenbezogene Daten (wie E-Mail-Adressen!) speicherst, musst du auf die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hinweisen.
- Protokolliere die Einwilligung! Der Inhalt der Einwilligung muss protokolliert und jederzeit abgerufen werden können. In den Formularen kannst du eine Checkbox platzieren, die sowohl die Zustimmung zu Ihrer Datenschutzrichtlinie einholt als auch weitere Daten des User erfasst, wie die IP-Adresse und die Domain der Registrierung.
- Ist die Einwilligung zu beweisen? Durch das Double Opt-In-Verfahren kannst du nachweisen, dass der Adressat auf eine Bestätigungs-E-Mail an seine eigene Adresse geklickt hat.
- Speichere nur die Daten, die du wirklich benötigst! Im Sinne der Datensparsamkeit (ein Konzept des Datenschutzes) solltest du nur diejenigen personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden.
- Kann der Empfänger die E-Mails abbestellen? Der Empfänger muss der Werbung jederzeit bequem widersprechen können. Deswegen sollte jede E-Mail am Ende immer eine Abbestellmöglichkeit enthalten - per E-Mail oder anderem Wege (Telefon, postalisch etc.). Bei Quentn gibt es in den E-Mails immer einen Link zum Abbestellen.
- Wissen die Empfänger, wer ihnen schreibt? Stichwort: Impressumspflicht! Ein Newsletter braucht, wie auch eine Webseite, ein komplettes Impressum. Dieses enthält Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer. Ein Link zum Impressum auf deiner Webseite reicht nicht aus!
- Ist der Betreff eindeutig? Die Betreffzeile des Newsletters sollte so gewählt sein, dass erkennbar ist, dass es sich um einen Marketing-Newsletter handelt (abzuleiten aus § 6 Abs. 2 Telemediengesetz abzuleiten, in dem es heißt, dass der kommerzielle Charakter der Nachricht nicht verschleiert werden darf). Eine Verschleierung liegt vor, wenn der Betreff keine oder irreführende Informationen über den Inhalt oder die Identität des Absenders enthält.
- Hast du deine Datenschutzangaben angepasst? Wenn du die Newsletterbestellung über deine Webseite abwickelst, solltest du deine Datenschutzerklärung um die Datenverarbeitung erweitern. Transparenz zahlt sich aus! Sage deinem Kunden, was er von der Anmeldung an den Newsletter erwarten darf und benenne und verlinke die Software. Am besten, du weist auch hier auf die Abbestellungsmöglichkeiten hin.
- Besitzt du das Copyright der Bilder? Wenn du fremdes Bildmaterial verwendest, gilt das Urheberrecht. Ohne Einwilligung oder Lizenz des Urhebers darf ein fremdes Bild nicht verwendet werden. Dies gilt auch für Zeichnungen, Grafiken sowie Teile dieser. Bei Darstellungen von Personen muss außerdem die Einwilligung der Abgebildeten vorliegen („Recht am eigenen Bild“). Insbesondere bei der Verwendung von Bildern unter einer Creative Commons Lizenz ist konkret darauf zu achten, dass auch die gewerbliche Nutzung des Bildes gestattet ist.
- Sind die Preisangaben vollständig und korrekt? Die Preisangabenverordnung verfolgt den Zweck, eine sachlich zutreffende und vollständige Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten - das bedeutet, dass Angaben zur Höhe der Liefer- und Versandkosten (falls vorhanden) gemacht werden müssen und dass der Preis bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält.