Impressumspflicht
Nach § 5 TMG ist es Pflicht für gewerbliche Internet-Seiten und gewerbliche E-Mails, ein E-Mail-Impressum in der E-Mail-Signatur zu führen - ein Link zum Impressum reicht nicht aus.
Was gehört in die E-Mail-Signatur?
Firmen mit Handelsregistereintrag:
- Firmenname
- Bezeichnung der Rechtsform
- Ort der Handelsniederlassung Registergericht und Nummer des Handelsregistereintrags
- GmbH: Angabe des Geschäftsführers und, wenn vorhanden, des vollen Namens des Aufsichtsratvorsitzenden
- AG: Angabe aller Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie Kennzeichnung des Vorstandsvorsitzenden
Firmen ohne Handelsregistereintrag:
- Vor- und Nachname der oder des Gesellschafter(s)
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts dieser Zusatz oder die Abkürzung GbR
- ladungsfähige Anschrift des Unternehmens oder des Unternehmers
- Geschäftsbezeichnung kann enthalten sein
Impressum in Quentn
In den E-Mails befinden sich Platzhalter, die beim Versand automatisch ausgefüllt werden und das Impressum abbilden. Diese Platzhalter dürfen nicht entfernt, verändert oder manuell ausgefüllt werden!
Beim klassischen Editor lauten die Platzhalter:
[system:company_name]
[system:first_name] [system:last_name]
[system:street]
[system:postal_code] [system:city]
Beim Drag & Drop Editor lauten sie:
{{system.company_name}}
{{system.first_name}} {{system.last_name}}
{{system.street}}
{{system.postal_code}} {{system.city}}