Barrierefreiheitsgesetz: Was ab Juli 2025 auf dich zukommt
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 – bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz verbindlich – nicht nur für den öffentlichen Sektor, sondern auch für private Unternehmen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Inhalte oder Tools für Verbraucher:innen bereitstellen. Dazu gehören unter anderem:
- Websites und Onlineshops
- Digitale Services wie E-Mail-Marketing, CRM-Systeme oder Apps
- Software mit Endkundenzugriff
- Self-Service-Terminals und Kassensysteme
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Aber: Auch diese sollten sich mit dem Thema beschäftigen, um zukünftige Anforderungen frühzeitig zu erfüllen und ihre Reichweite zu erhöhen.
Was bedeutet Barrierefreiheit in der Praxis?
Die Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Die vollständige Richtlinie auf Deutsch findest du hier: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Technische Zugänglichkeit
Screenreader-Kompatibilität
Inhalte müssen maschinell erfassbar sein. Screenreader sollen Texte und Bedienelemente korrekt interpretieren können. Ob dies der Fall ist, kannst du über diesen Link überprüfen.
Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein. Interaktive Elemente wie Links oder Buttons sollten über die Tabulator-Taste erreichbar und visuell hervorgehoben sein.
Einfache Lesbarkeit
Texte sollten verständlich und klar formuliert sein. Eine Überprüfung der Lesbarkeit ist z. B. mit languagetool.org/de möglich.
Inhaltliche Barrierefreiheit
Beschriftungen & Formulare
Jedes Eingabefeld braucht ein beschreibendes Label (z. B. Name, E-Mail).
Bei Quentn stellst du dies in den jeweiligen Feld-Optionen im Formular-Builder ein. Du kannst dabei auswählen, ob die Beschreibung oberhalb oder als Platzhalter (also innerhalb des Feldes) stehen soll.
Link- und Button-Größe
Schaltflächen sollten mindestens 24 x 24 Pixel groß sein – das gilt auch für Buttons im mobilen Layout.
In Quentn kannst du bei den Buttons zwar keine Pixel einstellen, dafür aber mit der Schriftgröße und der Zeilenhöhe die Buttons anpassen.
Die Schriftgröße 12 hat in der Regel ca. 16 Pixel. Damit der Button die richtige Größe hat, solltest du im Button die Schriftgröße 14 oder (noch besser) 16 nutzen. Größer geht natürlich immer.
Überschriftenstruktur
Verwende eine klare, hierarchische Struktur mit H1–H3, um Inhalte logisch zu gliedern.
Alternativtexte
Alle nicht-textlichen Inhalte wie Bilder oder Icons müssen mit Alt-Texten versehen sein. Somit können auch Screenreader die Bilder erfassen und beschreiben.
Kontrastverhältnisse
Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Das erforderliche Kontrastverhältnis liegt bei mindestens 4,5:1. Hier kannst du das prüfen: https://contrastchecker.com
Farben nicht allein zur Informationsvermittlung
Farben dürfen nicht das einzige Mittel zur Darstellung von Informationen sein – nutze immer auch Symbole oder Texte.
Fehlermeldungen
Fehlermeldungen sollten klar und verständlich erklären, was fehlt oder falsch eingegeben wurde.
Konsistente Bedienbarkeit
Navigation
Menüführung und Seitenaufbau sollten auf allen Seiten gleich bleiben, um Orientierung zu gewährleisten.
Multimedia-Inhalte
Videos benötigen Untertitel oder Transkripte, bei Bedarf auch Audiodeskriptionen. Komplexe Inhalte sollten zusätzlich in leichter Sprache oder als Audiofassung bereitgestellt werden.
Responsive & touch-freundliches Design
Digitale Inhalte müssen auf Mobilgeräten barrierefrei funktionieren – keine versteckten Funktionen, keine überladenen Layouts, keine reinen Hover-Effekte.
Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung
Die Anforderungen sind in der europäischen Norm EN 301 549 geregelt.
Ab Juni 2025 drohen bei Verstößen:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Untersagung der Nutzung digitaler Angebote
Warum du jetzt aktiv werden solltest
Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ mehr – ab Juni 2025 ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern gewinnt auch langfristig: mehr Reichweite, bessere Nutzererlebnisse und ein starkes, verantwortungsbewusstes Markenimage.
Bitte beachte: Die oben genannten Punkte bieten einen kompakten Überblick, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine detaillierte Übersicht aller Anforderungen findest du in der offiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
Bei rechtlichen Unsicherheiten solltest du dich immer an einen Rechtsbeistand wenden.
Für alle technischen oder praktischen Fragen steht dir außerdem der Quentn-Support zur Seite. Nutze auch die empfohlenen Tools – sie helfen dir dabei, schnell und effizient erste Maßnahmen umzusetzen.